Stellungnahmen zum Referentenentwurf GKV-VEG

Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder komplett paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. Rentnern und Rentenversicherung getragen. Selbstständige mit geringem Einkommen werden erheblich entlastet und Beitragsschulden abgebaut. Das Gesetz ist im Wesentlichen am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

Stand: 1. März 2019
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