Stellungnahmen zum Referentenentwurf Implantateregister-Errichtungsgesetz

Gesetz zur Errichtung eines Deutschen Implantateregisters (Implantateregister-Errichtungsgesetz EDIR)

Die ersten Implantate, die erfasst werden, sind Hüft- und Knieprothesen sowie Brustimplantate. Bei Komplikationen mit dem jeweiligen Produkt können betroffene Patientinnen und Patienten in Zukunft schneller informiert werden. Außerdem schafft das Register Transparenz über die Haltbarkeit und Qualität der Produkte und die Versorgungsqualität in den Kliniken und hilft damit die medizinische Versorgung bei Implantationen weiter zu verbessern.

Stellungnahmen

Stand: 29. März 2019
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