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Allgemeine Hinweise

Das Bundesministerium für Gesundheit darf nicht darüber entscheiden, wie die gesetzlichen Vorschriften zur Kranken- und Pflegeversicherung im Einzelfall angewendet werden. Das würde gegen die Prinzipien des Rechtsstaats verstoßen. Solche Entscheidungen werden von den zuständigen Kranken- oder Pflegekasse getroffen. Das Bundesministerium für Gesundheit kann diese Entscheidungen nicht beeinflussen. Die Kranken- und Pflegekassen wenden das Recht eigenverantwortlich an.

Sollten Sie mit einer Entscheidung Ihrer Kranken- beziehungsweise Pflegekasse nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch einlegen. Sie können auch eine Überprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde veranlassen. Wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wurde, können Sie beim zuständigen Sozialgericht eine Klage einreichen.

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