Solidarität

Das zentrale Funktionsprinzip des gesetzlichen Krankenversicherungssystems ist das Solidaritätsprinzip: „Die Gesunden helfen den Kranken“. Alle Versicherten erhalten die gleiche umfassende Versorgung. Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko spielen bei der Beitragsberechnung im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung keine Rolle. 16 Millionen Menschen sind als Familienangehörige beitragsfrei mitversichert. So besteht auch zwischen Singles und Familien ein Ausgleich.

Stand: 3. September 2024

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