Coronavirus-Testverordnung
Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung werden seit dem 30. Juni 2022 Testkapazitäten noch gezielter eingesetzt. Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Bei Risikoexposition (z.B. Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten etc.) beteiligen sich Menschen, die sich testen lassen wollen, mit 3 Euro an den Bürgertests. Die Länder haben die Möglichkeit, die Eigenbeteiligung zu übernehmen.
Fragen und Antworten zur Testung auf das Coronavirus
Alles, was Sie zu Testverfahren und -nachweisen sowie Ansprüchen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit COVID-19 Tests wissen müssen, erfahren Sie in unseren FAQ.
Anspruch auf kostenlose Tests haben:
- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulaten Pflege- und Krankeneinrichtungen
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Mitarbeiter von Pflegeheimen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.
Auch pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen* und deren Betreuungskräfte werden sich weiter kostenlos testen lassen können. Damit erweitern wir den Kreis der Anspruchsberechtigten, behalten aber das Kriterium dafür bei: Wir schützen Risikogruppen durch kostenlose Bürgertest.
*Anm.: Leistungsberechtigte mit einem Persönlichen Budget (§ 29 SGB IX)
Einen Bürgertest gegen 3 Euro Eigenbeteiligung erhalten Bürgerinnen und Bürger:
- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Menschen ab 60 Jahren und/oder mit Vorerkrankungen)
- Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).
Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zum Arzt gehen und sich dort testen lassen.
Neues Formblatt für Pflegeeinrichtungen
Das Bundesgesundheitsministerium stellt ein neues Formblatt (Muster) für Besucherinnen und Besuchern von Pflegeeinrichtungen (PDF, barrierefrei, 180 KB) zur Verfügung, das nun auch die Option einer längerfristigen Bestätigung enthält (bis zu drei Monate). Das sollten Sie wissen: Dieses Formblatt kann verwendet werden, um den Nachweis für die Anspruchsberechtigung zu erbringen. Der Besuch kann beispielsweise auch mit einer Selbstauskunft dargelegt werden.
Downloads
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Musterformular zur Berechtigung auf eine kostenlose Testung (Krankenhäuser)
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Musterformular zur Berechtigung auf eine kostenlose Testung (Pflegeeinrichtungen)
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Dritte VO zur Änderung der CoronaTestV - Bundesanzeiger
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Dritte VO zur Änderung der CoronaTestV - mit Begründung
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Übersicht und Download aller Fassungen der CoronaTestV
Weitere Informationen
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Die Nationale Teststrategie
Informationen zur Nationalen Teststrategie auf unserer Internetseite ZusammenGegenCorona.de
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Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Informationsangebot rund um die Coronavirus-Pandemie. Neben aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen finden Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Themen: Testen, Schutzimpfung sowie Reisen.