Stellungnahmen zum Referentenentwurf GSAV

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)

Der Bund soll künftig bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten mehr Befugnisse bekommen. Auch die Arzneimitteltherapie soll im Sinne der Patientensicherheit verbessert werden. Dazu wird unter anderem der Rahmen für die Herstellung und Abgabe von Krebsarzneimitteln durch Apotheken deutlich verschärft und die Herstellung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Heilpraktiker nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.

Stand: 1. März 2019
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