Fragen und Antworten zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung

Die Zweite Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 27.09.2016 hat die Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung, kurz MPBetreibV) grundlegend geändert. Uns haben seither zahlreiche Fragen zur praktischen Umsetzung der Verordnung erreicht, zu denen wir uns mit Bund und Ländern ausgetauscht haben. Die häufigsten Fragen und Antworten zur MPBetreibV haben wir hier für Sie zusammengefasst. Da sich jedoch in der Praxis jeder Fall anders gestaltet, kann eine rechtsverbindliche Auskunft im konkreten Einzelfall nur durch die zuständigen Behörde erteilt werden. Deshalb haben die nachfolgenden Fragen und Antworten keinen bindenden Charakter, sondern dienen als Orientierungshilfe.

Anwendungsbereich (§ 1)

Begriffsbestimmungen (§ 2)

Pflichten eines Betreibers (§ 3)

Allgemeine Anforderungen (§ 4)

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit (§ 6)

Instandhaltung von Medizinprodukten (§ 7)

Sicherheitstechnische Kontrollen (§ 11)

Medizinproduktebuch (§ 12)

Bestandsverzeichnis (§ 13)

Messtechnische Kontrollen (§ 14)

Anlage 1

Stand: 27. März 2018
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