Datensparsame einheitliche Tumordokumentation
Während einer Krebsbehandlung werden neben der Dokumentation in der Krankenakte weitere Daten erfasst, die für unterschiedliche Zwecke genutzt werden, insbesondere zur Qualitätssicherung, für bevölkerungsbezogene Auswertungen und zur wissenschaftlichen Evaluation der Behandlungsstrategie.
Diese Daten dienen im Weiteren auch dazu, Informationen über die Qualität der Versorgung für alle Beteiligten – Patientinnen und Patienten, Leistungserbringer, Krankenkassen und Politik – bereitzustellen. Dabei hat sich zunehmend etabliert, dass für die unterschiedlichen Dokumentationszwecke jeweils eine separate Erhebung und eigenständige Dokumentation der Daten erfolgt, so dass zahlreiche - vielfach identische - Daten ein und derselben Person nebeneinander und oftmals unverknüpft in unterschiedlichen Dokumentationssystemen vorliegen. Die damit verbundenen zahlreichen Dokumentationsanforderungen stoßen vor allem bei der Ärzteschaft infolge des hohen zeitlichen und bürokratischen Mehraufwandes auf erhebliche Kritik. Aus Sicht der Expertinnen und Experten wurde daher als ein wichtiges Ziel des Nationalen Krebsplanes angesehen, das Gebot der Datensparsamkeit konsequent zu befolgen, die Dokumentationspflichten zu reduzieren und sinnvolle Vereinheitlichungen zu nutzen. Um hierzu möglichst konkrete Änderungsvorschläge unterbreiten zu können, haben die Expertinnen und Experten die Bedeutung der Datenerfassung querschnittsartig über die Handlungsfelder bzw. sämtliche bisher bearbeiteten Ziele analysiert und Lösungsvorschläge für eine datensparsame einheitliche Tumordokumentation ausgearbeitet (Ziele-Papier Querschnitts-AG).
Um dieses Anliegen weiter zu unterstützen, hat sich das Bundesministerium für Gesundheit gemeinsam mit den zuständigen Normgebern mit einer Absichtserklärung zur Tumordokumentation im Januar 2013 verpflichtet, gemeinsam und konsequent an einer datensparsamen Tumordokumentation mitzuarbeiten.
Konkret wird diese Erklärung durch die Arbeiten einer eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe „Datensparsame einheitliche Tumordokumentation“ begleitet und umgesetzt.
Downloads
-
Datensparsame einheitliche Tumordokumentation - eine Kernforderung des Nationalen Krebsplans (Ziele-Papier Querschnitts-AG)
-
Anlage: Absichtserklärung zur Tumordokumentation
-
Nationaler Krebsplan: Neue Dokumentationsanforderungen helfen Ärzten und Patienten, Pressemittilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 10. Januar 2013
Weitere Informationen
-
Handlungsfeld 1
Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung
-
Handlungsfeld 2
Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen und der Qualitätssicherung
-
Handlungsfeld 3
Sicherstellung einer effizienten onkologischen Behandlung
-
Handlungsfeld 4
Stärkung der Patientenorientierung
-
Risiko-adaptierte Krebsfrüherkennung
-
Ziele des Nationalen Krebsplans