Was haben wir bisher erreicht?
Ergebnisse / Ziele-Papiere / Umsetzungsempfehlungen / Relevante Dokumente
Der 2008 gestartete Nationale Krebsplan beinhaltet insgesamt 13 Ziele in vier Handlungsfeldern sowie einige Querschnittsthemen. In Experten-Arbeitsgruppen zu den Handlungsfeldern 1 („Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung“), 2 („Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen und der Qualitätssicherung“) und 4 („Stärkung der Patientenorientierung“) wurden vor allem zwischen Herbst 2008 und Herbst 2011 entsprechende "Ziele-Papiere" auf der Basis einer einheitlichen Methodik erarbeitet. Diese Papiere beinhalten insbesondere lösungsorientierte Maßnahmen zur jeweiligen Zielerreichung und Empfehlungen zu ihrer Umsetzung. Die Ziele-Papiere wurden zunächst in den jeweiligen Arbeitsgruppen fachlich abgestimmt. In einem zweiten Schritt wurden die Umsetzungsempfehlungen der Ziele-Papiere von der Steuerungsgruppe des Nationalen Krebsplans angenommen. Seit Ende 2011 wurden die bislang angenommenen Umsetzungsempfehlungen von den jeweils hauptverantwortlichen Akteuren schrittweise umgesetzt. Die bisherigen Umsetzungsempfehlungen zu den jeweiligen Zielen und Querschnittsthemen wurden in einem Informationspapier (PDF, nicht barrierefrei, 1 MB) zusammengestellt (Stand 12/2017).
Die Umsetzungsempfehlungen (PDF, nicht barrierefrei, 37 KB) zu folgenden Ziele-Papieren wurden von der Steuerungsgruppe des Nationalen Krebsplans bereits angenommen:
Handlungsfeld 2
- Ziel 5 "Qualitätssicherung, Zertifizierung onkologischer Behandlungseinrichtungen"
- Ziel 6 "Evidenzbasierte Leitlinien für die Krebsbehandlung"
- Ziel 8 "Aussagekräftige Qualitätsberichterstattung durch klinische Krebsregister"
- Ziel 9 "Psychoonkologische Versorgung"
- Querschnittsthema: "Datensparsame einheitliche Tumordokumentation" (ohne Zielformulierung)
- Querschnittsthema: "Langzeitüberleben nach Krebs – Datenerhebung und Datenanalyse sowie bedarfsgerechte Versorgungsmodelle"
Bei den von der Steuerungsgruppe des Nationalen Krebsplans angenommenen Umsetzungsempfehlungen zu den bereits 2008 formulierten Zielen in den Handlungsfeldern 1, 2 und 4 ist zu unterscheiden zwischen gesundheitspolitischen Umsetzungsempfehlungen normgeberischer bzw. regulatorischer Art (auf Bundes-, Landes- und Selbstverwaltungsebene), forschungsbezogenen Umsetzungsempfehlungen und komplexen Umsetzungsempfehlungen zur Entwicklung und Konkretisierung fachlich tragfähiger Maßnahmen, Konzepte und Strukturen. Die Initiatoren des Nationalen Krebsplans haben sich daher über eine differenzierte, an den Inhalten und Zuständigkeiten der jeweiligen Empfehlung angepasste, flexible und pragmatische Umsetzungsstrategie verständigt.
Ein Meilenstein bei der bisherigen Umsetzung war das am 9. April 2013 in Kraft getretene Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz – KFRG. Im Gesetz wurden zentrale Umsetzungsempfehlungen zu den Zielen 1, 2a, 2b, 3 und 8 berücksichtigt und damit der Umsetzungsprozess maßgeblich voran gebracht. Von großer Bedeutung ist auch das Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten. Ziel der Zusammenführung von Krebsregisterdaten ist die Schaffung einer Datengrundlage mit hohem wissenschaftlichem Potenzial für Forschung und Versorgung. Ferner wurde in den Jahren 2019 und 2021 mit gesetzlichen Regelungen für eine Sicherstellung der Finanzierung von ambulanten Krebsberatungsstellen Sorge getragen.
Übergreifende Themen im Nationalen Krebsplan
Weitere Themen im Umsetzungsprozess des Nationalen Krebsplans sind die engere Verzahnung von klinischen Krebsregistern mit zertifizierten onkologischen Behandlungseinrichtungen und onkologischen Leitlinien-Prozessen, die datensparsame einheitliche Tumordokumentation, die Verbesserung der Arzt-Patienten-Kommunikation in der Onkologie, der „Informierten Entscheidung“ sowie der Gesundheits- und Patientenkompetenz sowie die übergreifende Thematik des Langzeitüberlebens von Menschen mit und nach Krebs.
Handlungsfeld 3
Zum Handlungsfeld 3 "Sicherstellung einer effizienten onkologischen Behandlung" wurde – angesichts der vielfältigen onkologischen Behandlungsoptionen – eine andere Vorgehensweise gewählt. Die Steuerungsgruppe des Nationalen Krebsplans verständigte sich darauf, sich in diesem Handlungsfeld zunächst mit der Sicherstellung einer effizienten onkologischen Arzneimittelversorgung zu befassen. Um das komplexe Thema der onkologischen Arzneimittelversorgung unter medizinischen, gesundheitsökonomischen und sozialrechtlichen Aspekten aufzuarbeiten, gab das Bundesministerium für Gesundheit ein wissenschaftliches Gutachten „Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie“ in Auftrag. Die Ergebnisse dieses Gutachtens wurden der Steuerungsgruppe des Nationalen Krebsplans im Februar 2011 von den Gutachtern vorgestellt und diskutiert. Es wurde Einigkeit dahingehend erzielt, dass zunächst die Erfahrungen und Folgen aus dem am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) abgewartet werden sollten.
Downloads
Weitere Informationen
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Ziel 1
Inanspruchnahme Krebsfrüherkennung
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Ziel 2
Organisatorische Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennungsprogramme
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Ziel 2a
Weiterentwicklung der Gebärmutterhals-Krebsfrüherkennung
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Ziel 2b
Weiterentwicklung der Darmkrebsfrüherkennung
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Ziel 3
Evaluation Krebsfrüherkennung
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Querschnittsthema Risiko-adaptierte Krebsfrüherkennung
Neue Möglichkeiten für ein genetisches Screening
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Ziel 5
Qualitätssicherung, Zertifizierung onkologischer Behandlungseinrichtungen
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Ziel 6
Evidenzbasierte Leitlinien für die Krebsbehandlung
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Ziel 8
Aussagekräftige Qualitätsberichterstattung durch klinische Krebsregister
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Ziel 9
Psychoonkologische Versorgung
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Querschnittsthema Datensparsame einheitliche Tumordokumentation
Datenerfassung für Qualitätssicherung, für bevölkerungsbezogene Auswertungen und zur wissenschaftlichen Evaluation der Behandlungsstrategie
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Ziel 11a
Verbesserung der Informationsangebote für Krebskranke und ihre Angehörigen
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Ziel 11b
Verbesserung der Beratungs- und Hilfsangebote für Krebskranke und ihre Angehörigen
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Ziel 12a/12b/13
Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Leistungserbringer und der Patientenkompetenz